Carport Bauantrag

Im Allgemeinen sind Carports baugenehmigungspflichtig. Wenn Sie ein Carport aus Holz bei uns bestellen, stellen wir Ihnen die für einen Bauantrag erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Diese bestehen aus einer Bauzeichnung, der Statik in Kopie und einer Berechnung des umbauten Raumes.

Auf Wunsch beauftragen wir für Sie gegen eine Gebühr von 199,-€ einen Bauingenieur mit der Erstellung der Antragsunterlagen (vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) bis zur Unterschriftsreife.

Dafür benötigt der Ingenieur von Ihnen:
- amtlich beglaubigter Lageplan, welcher nicht älter als 6 Monate ist (1x im Original + 2x Farbkopien)
- Auszug aus dem Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, Darstellung befestigter Flächen auf Kopie des Lageplanes
- Standortplanung auf einer Kopie des Lageplanes.

Genauere Informationen folgen nach Auftragserteilung.

Hinweis: Regional können noch zusätzliche Unterlagen für den Bauantrag erforderlich sein. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen  außerdem benötigt werden, sollten Sie sich dazu vorab mit Ihrem zuständigen Bauamt in Verbindung setzen.

In den meisten Bundesländern funktioniert das Bauantragsverfahren problemlos.

- Schleswig-Holstein § 60 BauO S-H
- Hamburg § 60 HBauO
- Brandenburg § 55 BdgBO
- Berlin § 62 BauBln
- Sachsen § 61 SächsBO
- Bayern Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO
- Baden-Württemberg § 50 LBO
- Rheinland-Pfalz § 62 LBauO
- Saarland § 61 LBO
- Nordrhein-Westfalen -
- Niedersachsen § 60 NBauO
- Bremen § 61 BremLBO
- Sachsen-Anhalt § 60 BauO LSA
- Thüringen § 60 ThürBO

Bauantragsservice Deutschlandkarte